ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(Fassung Jänner 2007)
1. Allgemeines:
1.1
Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der
nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen
nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, abweichende
Zusagen oder Vereinbarungen zum Nachteil von Verbrauchern
mündlich zu treffen.
1.2
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen
keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung
gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger
Weise am nächsten kommt.
1.3
Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für
Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen,
sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes
geregelt ist.
2. Auftragsannahme:
2.1
Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer
mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt
der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen
Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen
schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum
der Auftragserteilung als angenommen gilt.
2.2
Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb
der Fristen zur Post gegeben wird.
3. Rücktrittsrecht für Konsumenten:
3.1
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in
den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd
benützten Räumen noch bei einem von uns dafür
auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben,
so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen
einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung
einer Urkunde, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift
sowie eine Information über das Rücktrittsrecht
enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit
dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
3.2
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt
hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen
zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
3.3
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der
Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes,
das eine Vertragserklärung enthält, an uns oder
unseren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt
hat, mit einem Vermerk genügt, der erkennen lässt,
dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung
des Vertrages ablehnt.
3.4
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für
seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B.
Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder
öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir
im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt
haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß
eintreten.
Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden,
sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten
Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß
eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses
Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht
erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen
Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.
Im übrigen gilt Punkt 3.3.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen
musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder
nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im einzelnen
ausgehandelt worden ist oder 3. wir uns zu einer angemessenen
Anpassung des Vertrages bereit erklären.
4. Erfüllung, Gefahrenübergang, Reklamation:
4.1
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser
Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß
an einem anderen Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen
Nutzen und Gefahren spätestens mit dem Abgang der Lieferung
von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf
den Kunden über, und zwar unabhängig von der für
die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. "franko"
u.ä.), es sei denn, der Schaden wurde von uns schuldhaft
verursacht.
4.2
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich
unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände,
wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt,
kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote,
Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder
Energiemangel.
Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung
der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller oder Zulieferanten
eintreten.
Bei Verbrauchergeschäften kann der Verbraucher unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen
schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
4.3
Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem
Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist,
die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft
auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart,
so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr ab Bestellung
als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf
und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns
mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht
erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges
mit diesem Zeitpunkt ein. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche
unsererseits werden dadurch nicht ausgeschlossen.
4.4
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen
und zu verrechnen.
4.5
Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig
erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines
schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein
erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine
Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht
des Kunden auf Gewährleistung, macht ihn jedoch schadenersatzpflichtig.
5. Angebote und Kostenvoranschläge:
5.1
Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten keine Pflicht
zur Auftragsannahme.
5.2
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Sofern
aus dem Kostenvoranschlag nichts anderes hervorgeht, sind
wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat
lang gebunden.
6. Preise:
6.1
Treten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Kostenerhöhungen
infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen
abhängen, wie Empfehlungen der Paritätischen Kommission,
Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der
Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen
durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung
oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln,
so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend
(gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
6.2
Die Preise gelten ab Lager. Emballagen, Paletten, Zufuhr u.ä.
werden zusätzlich verrechnet.
6.3
Erfolgt bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter
Emballagen, Paletten etc. die Abholung durch uns, obliegt
bis zur tatsächlichen Übergabe die ordnungsgemäße
Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten
wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung
oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch
Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht
hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
7.2
Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware durch den Kunden erstreckt sich das vorbehaltene
Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung
aus diesem Geschäft. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung
ist der Kunde verpflichtet diese umgehend zu melden und den
Erlös getrennt zu verwahren.
7.3
Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten
Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil
an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis
des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung
zu.
8. Zahlung:
8.1.
Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto
bei Fakturenerhalt fällig.
8.2
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen
Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem
Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.
8.3
Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen
vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der
Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen
zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so
beträgt der Verzugszinssatz 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher
Verrechnung.
Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt,
Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 %
pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen.
Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt
ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken,
sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten
Zinssatzes berechtigt.
8.4
Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen
und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten
der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere
Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros
sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.
8.5
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen
den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde
Verbraucher ist und die andere Vertragsseite zahlungsunfähig
geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang
mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt
oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung
des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche
ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen
Aufwandes zulässig, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
8.6
Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen,
die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital,
beginnend bei der ältesten Schuld.
8.7
Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung
stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich
auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht
und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig
verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte
Mitteilung.
8.8
Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 13 % pro Jahr bei
vierteljährlicher Verrechnung zur Anwendung. Treten Veränderungen
auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung
der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden
Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt (Satz 2 gilt
nicht für Verbrauchergeschäfte).
8.9
Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis
sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend
dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekannt
gegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens
aber innerhalb von 4 Wochen keinen Einwand erhebt. Darauf
wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.
8.10
Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne
Forderungen nicht in das bestehende Kontokorrentverhältnis
einzustellen.
9. Gewährleistung:
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, in allen anderen Fällen gilt Folgendes:
9.1
Wir sind berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige
einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen
oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.
9.2
Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der
Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich
angezeigt hat.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von
Mängeln an beweglichen Sachen beträgt 6 Monate,
bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe.
9.3
Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe
ist vom Kunden nachzuweisen.
9.4
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind solche Mängel,
die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender
Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene
Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und
Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies
gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes
Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere
auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen
Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen
sind. Die Gewährleistung schließt den natürlichen
Verschleiß nicht ein.
10. Rücktritt vom Vertrag:
10.1
Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der
Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen,
schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden
nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug
wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die
nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen
sind; dieses Recht steht dem Verbraucher erst nach erfolglosem
Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens
vier Wochen zu. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen
Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur
im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.
10.2
Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet
unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum
Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts
steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10
% des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt
erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens bleibt vorbehalten.
10.3
Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über
sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen
wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern,
ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin- oder
Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind.
10.4
Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich
nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine
Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem
Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Fakturensumme
in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden
an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne
Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert
- berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die
jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden
unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung
ursprünglich gewährter Mengenrabatte.
11. Haftung:
11.1
Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für
leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen
Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen
Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt,
die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns
nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten
ist.
11.2
Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt
gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache
zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem
Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur
Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von
einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder
selbst geschädigt wird.
11.3
Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren
sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden
Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die
Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an
die Geschäftsleitung zu richten.
12. Adresse:
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich
und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten
schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf
als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene
Adresse abgesandt worden sind.
13. Datenverarbeitung:
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung,
dass seine personenbezogenen Daten, wie insbesondere Name,
Anschrift und Geburtsdatum, die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung
bekannt sind oder künftig bekannt werden, für Zwecke
der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen
Werbung verarbeitet und an GRA Bewässerungstechnik, Pool-
& Teichanlagen, sowie an Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen
(nur als Dienstleister für eigene Werbeaktionen) und
weiters zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die Warenkreditevidenz
des Kreditschutzverbandes von 1870 übermittelt und überlassen
werden.
Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung
jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf hat keine
Auswirkung auf das Grundgeschäft.
14. Gerichtsstand:
Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar
aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist das
für den Sitz unserer Firma sachlich zuständige Gericht
(gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Für
Verbrauchergeschäfte wird die Zuständigkeit österreichischer
Gerichte vereinbart.
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